Das Testament des Dr. Mabuse (1933)

Eine Filmkritik von Joachim Kurz

Expressionismus als filmisches Mittel

Kommissar Lohmann (Otto Wernicke) ist beauftragt worden, eine rätselhafte Anschlagsserie aufzuklären, die keinem normalen Muster zu folgen scheint und die das Land stark verunsichert. Nur durch einen Zufall stößt die Polizei auf eine heiße Spur, die direkt in die Nervenklinik von Professor Baum (Oskar Beregi) führt. Dort sitzt der dem Wahnsinn verfallene Verbrecher Dr. Mabuse (Rudolf Klein-Rogge) ein und schreibt wie im Wahn einen Plan, mit dessen Hilfe er das Land destabilisieren und so die Macht an sich reißen will – es ist sein Testament. Als Mabuse kurz darauf stirbt, steht die Polizei vor einem Rätsel, denn die Attentate nach den Plänen Mabuses gehen unvermindert weiter. Was die Polizei nicht ahnt: Mabuse hat sich mittels Hypnose des Geistes von Professor Baum bemächtigt und ist dabei, eine Schreckensherrschaft zu errichten…

Fritz Langs Film Das Testament des Dr. Mabuse, kurze Zeit vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten gedreht, war eine kluge und nahezu prophetische Parabel auf den Wahnsinn, der in den kommenden zwölf Jahren Deutschland beherrschen sollte. Es gibt eine ganze Reihe von Parallelen zwischen der geplanten Schreckensherrschaft Mabuses und dem faschistischen Regime – angefangen von Mabuses Vermächtnis, das wie Adolf Hitlers Pamphlet „Mein Kampf“ in Gefangenschaft verfasst wurde bis hin zu zentralen Thesen der Nationalsozialisten, die in dem Film meist von Verbrechern wiedergegeben werden. Dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda waren diese offensichtlichen Andeutungen dann doch zu viel, er verbot den Film unmittelbar nach seiner Fertigstellung und stellte in Aussicht, dass das Werk nur mit erheblichen Änderungen auf die Leinwände kommen könne. Zwar folgte die Produktionsfirma den Anweisungen von Goebbels, doch auch diese Maßnahmen konnten nicht verhindern, dass der Film am 30. Oktober 1933 endgültig verboten wurde und lediglich in Österreich gezeigt werden konnte. 1943 kam der Film in den USA auf die Leinwand – Fritz Lang hatte bei seiner Emigration eine Kopie des Films retten können – und 1951 kam es schließlich zur deutschen Erstaufführung.

1961 drehte der Regisseur Werner Klingler ein Remake des Films mit Gert Fröbe, Wolfgang Preiss, Walter Rilla, Senta Berger und Harald Juhnke. Das Original aber blieb unerreicht in seiner Mischung aus spannendem Kriminalfilm und hellsichtiger Gesellschaftsdiagnose, die nahezu prophetisch die Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten vorweg nahm.
 

Das Testament des Dr. Mabuse (1933)

Kommissar Lohmann (Otto Wernicke) ist beauftragt worden, eine rätselhafte Anschlagsserie aufzuklären, die keinem normalen Muster zu folgen scheint und die das Land stark verunsichert.

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